Nachklausurergebnisse: "Organisationsformen des Tierreichs" und "Zool. Anfängerübungen"

Modul BA-01, ANG-01, LA 0001 B - WS 2017/18 vom 12.07.2019

 

ID Code Klausurpunkte Bonuspunkte Note
E49 66,5 5 2,3
C28 68 - 2,7
C30 65 - 3,0
F57 59,5 3 3,0
C29 61 - 3,3
D36 58,5 - 3,3
1234 58,5 - 3,3
A9 53,5 4 3,3
ohne 57,5 - 3,3
B18 56 - 3,7
E46 56 - 3,7
B20 52 3 3,7
A8 53,5 - 3,7
C27 53,5 - 3,7
F59 52,5 - 4,0
F58 52 - 4,0
D40 51,5 - 4,0
D38 44 2 n.b.
B19 43,5 - n.b.
D37 43 - n.b.
E48 42,5 - n.b.
A7 42 - n.b.
A10 41 - n.b.
D39 32 2 n.b.
F60 26 2 n.b.
E47 11,5 - n.b.
gefehlt - - n.b.
nicht abgemeldet - - n.b.

 

Zu den Prüfungsergebnissen:

Zum Bestehen der Prüfung mussten 50 % der Punkte in der Klausur erreicht werden. Wer weniger als 50 % der Punkte in der Klausur erreicht hat, hat die Prüfung nicht bestanden.

 

Bonuspunkte: Sie konnten bis zu 5 Bonuspunkte aus der Zusatzaufgabe im WS 18/19 erringen. Die Bonuspunkte wurden bei bestandenen Klausuren zu den Klausurpunkten gezählt. Es ist dabei aber nur eine Ergebnisverbesserung um einen Notenschritt möglich (zentrale Vorgaben).

 

Klausureinsicht:

Freitag 02.08.2019, 10:00 - 12:00 Uhr
im Sekretariat Zell- und Neurobiologie, Zoologisches Institut, Raum 705, Geb. 30.43, Fritz-Haber-Weg 4, 76131 Karlsruhe.

 

Die nächste schriftliche Prüfung (Wiederholungsprüfung für diejenigen, die die Klausur zum ersten Mal nicht bestanden haben) findet am Freitag, den 24, Januar 2020 im Hörsaal am Fasanengarten statt, Beginn ist 17:30 Uhr.

Für diejenigen, die nicht bestanden haben und bei denen diese Klausur die Wiederholungsprüfung war, finden die mündliche Nachprüfung am Mittwoch, 4. September 2019 statt. Den genauen Prüfungstermin teilen wir Ihnen persönlich mit.

 

Aus der Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Biologie (24.10.2014)
- gilt für den Lehramtsstudiengang entsprechend -

§ 8 Orientierungsprüfungen, Verlust des Prüfungsanspruchs

(1)
Entsprechend der jeweiligen Studienrichtung sind die Modulprüfungen im Struktur und Funktion des Lebens bzw. Strukturell-funktionelle Aspekte biologischer Anwendung bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfungen).

(2)
Wer die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch im Studiengang, es sei denn, dass die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten ist; hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der oder des Studierenden. Eine zweite Wiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen.